Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder und Pflichten

Rauchmelder sind Geräte, die im Falle eines Brandes aufgrund der Rauchentwicklung Alarm auslösen. Mit lauten Piepen und einem optischen Signal machen diese Gefahren aufmerksam.

Für Rauchmelder gilt per Gesetz die Zertifizierungsrichtlinie DIN EN 14604, damit diese in Deutschland verkauft werden dürfen. In dieser Richtlinie ist unter anderem folgendes geregelt:

  • Der Rauch muss von allen Seiten in das Gerät eindringen können.
  • Die Einlassöffnungen für den Rauch dürfen maximal 1,3 Millimeter breit sein. Dadurch wird Verschmutzung vorgebeugt.
  • Der Alarmton muss eine Lautstärke von mindestens 85 dB in 3 Metern Entfernung aufweisen.
  • Die Rauchmelder müssen die Bewohner bei schwacher Akku-Leistung 30 Tage vor dem nötigen Batteriewechsel warnen.
  • Jeder Rauchmelder muss über eine Möglichkeit verfügen, die Funktionen zu testen.

QUNDIS-Rauchmelder Q smoke gehen über den geforderten Funktionsumfang hinaus:

Sie vereinen innovative Elektronik mit minimaler Größe und höchster Zuverlässigkeit. Die Geräte erkennen über ein fotoelektrisches Verfahren frühzeitig gefährliche Rauchkonzentrationen und lösen im Gefahrenfall einen akustischen Alarm aus.

Da Rauchwarnmelder einer natürlichen Verschmutzung unterliegen, vermindert sich über die Jahre die Einsatzbereitschaft. Nicht so beim Q smoke! Unsere Geräte kompensieren den Verschmutzungsgrad, indem sie das Grundsignal automatisch nachregulieren. Dadurch erreichen sie eine 2,5-mal höhere Produktlebensdauer als Rauchwarnmelder ohne Kompensation. Täuschungsalarme werden so weitestgehend vermieden. Dank der fest eingebauten Batterie erreichen die Q smoke-Melder eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren.

Das Ergebnis:
Die Rauchwarnmelder Q smoke arbeiten zu 100 % zuverlässig und erfüllen darüber hinaus besonders strenge Qualitätsanforderungen.

Hier geht es zur Landesbauordnung

Ferninspizierbarer Funk-Rauchwarnmelder Q smoke 5.5 R

Funktechnik vereinfacht Prozesse und spart Kosten.

Der Q smoke 5.5 R ist gemäß der novellierten DIN 14676 ferninspizierbar.

Mit einem regelmäßigen Funktionsselbsttest prüft das Gerät verschiedenste Parameter und übermittelt die Ergebnisse, mittels des integrierten Funks, an die bewährten QUNDIS Fernauslesesysteme (Q AMR und Q walk-by).

Somit kann der Gerätezustand jederzeit bequem aus der Ferne abgefragt werden. Die jährliche Prüfung vor Ort entfällt. Das vereinfacht Prozesse und spart Kosten.

Nach dem Eindrehen in den Sockel geht der Rauchwarnmelder automatisch in Betrieb und sendet Installationstelegramme an das Q AMR-Funknetzwerk bzw. die Q walk-by-Testauslesetelegramme.

Mittels Ultraschall überwacht der Q smoke 5.5 R das Umfeld auf Hindernisse und erfasst bzw. erlernt entsprechende Abweichungen bei Erstinbetriebnahme.

Dank der Überwachung der Raucheintrittsöffnung, Selbsttest des Warnsignals und der Verschmutzungskompensation arbeitet der Melder absolut autark und zuverlässig.

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Funk-Rauchwarnmelder Q smoke 5.5

Funktechnik vereinfacht die jährliche Wartung.

Der Funk-Rauchwarnmelder Q smoke 5.5 löst im Gefahrenfall nicht nur einen Alarm aus. Über das integrierte Funkmodul lassen sich Statusmeldungen an die bewährten QUNDIS-Zählerfern­auslese­systeme Q AMR und Q walk-by übertragen.

Nach dem Eindrehen in den Sockel geht der Rauchwarnmelder automatisch in Betrieb und sendet Installationstelegramme an das Q AMR-Funknetzwerk bzw. die Q walk-by-Testauslesetelegramme.

Neben der jährlichen Sichtprüfung kann der Gerätezustand zu Wartungszwecken bequem aus der Ferne abgefragt werden. Das vereinfacht Wartungsprozesse und spart Kosten. Der Qualitätsrauchmelder Q smoke 5.5 trägt ebenfalls das „Q“-Siegel (geprüft vom VdS, Prüfnummer G215027), da er neben der europäischen Rauchmeldernorm DIN EN 14604:2005 die strenge vfdb-Richtlinie 14/01:2010-05 erfüllt. Dank der Verschmutzungs­kompensation arbeitet der Melder absolut zuverlässig.

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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Niedersachen und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Niedersachsen?

  • In Neu- und Umbauten müssen seit dem 04.04.2012 Rauchmelder eingebaut werden.
  • Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2015.

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • Der Eigentümer bzw. dessen Beauftragter Dienstleister (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot und ermitteln die benötigen Rauchmelder in Ihrem Gebäude. Sie erreichen uns per Mail unter info@hewako.de oder telefonisch unter +49 (0) 5527-97 95 80.